Neue Corona-Verfügung des Kreises
Registrierung von Kontaktdaten erforderlich
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen im Kreisgebiet hat der Kreis Steinburg eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Neben den bisherigen Abstandsregeln und dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt vor allem die Registrierung von Kontaktdaten. Die Verfügung gilt bereits ab Sonnabend, 24.04.2021.
Die Regelungen gelten nicht für Lebens- und Futtermittelangebote, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstel-len, Poststellen, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärk-te, Blumenläden, Gärtnereien, Gartenbaucenter, Baumärkte, Buchläden sowie Lebensmittelausgabestellen (Tafeln).
Den Text der Anordnung finden Sie hier!