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Neue Corona-Verfügung des Kreises

  • Lägerdorf
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Registrierung von Kontaktdaten erforderlich

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen im Kreisgebiet hat der Kreis Steinburg eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Neben den bisherigen Abstandsregeln und dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt vor allem die Registrierung von Kontaktdaten. Die Verfügung gilt bereits ab Sonnabend, 24.04.2021.

Die Regelungen gelten nicht für Lebens- und Futtermittelangebote, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstel-len, Poststellen, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärk-te, Blumenläden, Gärtnereien, Gartenbaucenter, Baumärkte, Buchläden sowie Lebensmittelausgabestellen (Tafeln).

Den Text der Anordnung finden Sie hier!

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