Umweltverträglichkeitsprüfung - Grundsätzliches
Gemäß § 4 UVPG ist die Umweltverträglichkeitsprüfung ein unselbstständiger Teil eines verwaltungsbehördlichen Verfahrens, das einer Zulassungsentscheidung dient. Im Vorhabenzusammenhang ist dies ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren.