Gleichstellungsbeauftragte
Das Amt der Gleichstellungsbeauftragten in Lägerdorf wurde erstmals 1991 durch Frau Dörte Hildebrandt besetzt. Nachdem diese ihr Amt 1999 zur Verfügung stellte, wurde ihre bisherige Stellvertreterin Frau Heidi Siebrandt-Kossiski zur Gleichstellungsbeauftragten gewählt. Sie führte das Amt bis zur Einamtung der Gemeinde Lägerdorf in das Amt Breitenburg im Jahre 200 aus. Seitdem gibt es eine amtsweit tätige Gleichstellungsbeauftragte.
Die Rechte und Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sind in der Gemeindeordnung und dem Gleichstellungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein sowie der Hauptsatzung der Gemeinde Lägerdorf festgelegt. Jede Lägerdorferin kann sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden. Die Gleichstellungsbeauftragte des Amtes bietet für Frauen ein umfangreiches Beratungs- und Dienstleistungsangebot. Hier einige Beispiele:
Sie erhalten Informationen und Auskünfte zu den Themen:
- Rechte als Arbeitnehmerin
- Umgang mit Behörden
- Weiterbildung
- Schwangerschaft
- Kinderbetreuung
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Trennung/Scheidung
- Stalkingberatung
- Mobbing/Cybermobbing
- Gender Mainstreaming
- Diversity
- Queer
- Migrantinnen
- Intersektionalität
- häusliche Gewalt
- sexuelle Belästigung (am Arbeitsplatz)
Es können Kontakte vermittelt werden zu:
- geeigneten Beratungsstellen
- Institutionen und Frauenvereinen
- Selbsthilfegruppen etc.
Bei der Gleichstellungsbeauftragten erhalten Sie Informationsmaterial zu folgenden Themen:
- 450,- Euro Jobs
- Existenzgründung
- Wiedereinstieg in den Beruf
- Trennung/Scheidung
- Hilfen bei Gewalt
Alle Gespräche sind unentgeldlich und werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Das Angebot ersetzt keine rechtliche Beratung.
Informieren Sie sich regelmäßig über die von der Gleichstellungsbeauftragten angebotenen Veranstaltungen!