Grundlagen
Die Holcim (Deutschland) GmbH ist einer der führenden Baustoffhersteller Deutschlands und eine Tochtergesellschaft des weltweit führenden Baustoffkonzerns LafargeHolcim Ltd, Jona/ Schweiz. Die Produktsegmente Bindemittel, Gesteinskörnungen und Beton bilden die Kernbereiche der Holcim Deutschland Gruppe, deren Führungsholding die Holcim (Deutschland) GmbH mit Sitz in Hamburg ist. Die Holcim (Deutschland) GmbH produziert am Standort Lägerdorf Zement. Als Basisrohstoff dient dabei Kreide. Das Vorhaben „Rohstoffsicherung“ soll die Kreideversorgung sicherstellen. Ziel des Vorhabens ist die Gewährleistung der Kreideversorgung durch Planfeststellung einer neuen Kreideabbaustätte im Gebiet Moorwiese/Moorstücken östlich von Lägerdorf. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen auf Ebene der Raumordnungbestehen hierfür auf Basis der seit der Neufassung des Regionalplans für den Planungsraum IV (Dithmarschen und Steinburg) 2003 bestehenden Ausweisung des Gebietes Moorwiese/Moorstücken als Vorranggebiet für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe.
Für die Durchführung eines derartigen Vorhabens ist ein Planfeststellungsverfahren gem. § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durchzuführen. Diesem vorgeschaltet ist sog. Scoping-Verfahren, das der Ermittlung des Untersuchungsrahmens für die Umweltverträglichkeitsprüfung eines Vorhabens, für das eine Genehmigung (hier: ein wasserrechtlicher Planfeststellungsbeschluss) beantragt werden soll, dient. Die Durchführung eines solchen Scoping-Verfahrens bietet die Chance, nicht nur Umweltbelange, sondern auch gemeindliche Belange in verbesserter Weise zu berücksichtigen.
Die Gemeinde Lägerdorf ist in besonderer Weise schon jetzt in ihren Entwicklungsmöglichkeiten durch das Zementwerk und den Kreideabbau betroffen.
Diese Beeinträchtigungen werden mit Sicherheit noch erheblich zunehmen.
Die Gemeinde kritisiert in diesem Zusammenhang, dass die Umweltverträglichkeitsprüfungen derartige Problemlagen anscheinend nicht abdecken soll. Sie tritt dem entschieden entgegen.
Bereits im Rahmen ihrer Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan (Entwurf 2018) hat die Gemeinde darauf hingewiesen, dass der Kreideabbau nicht nachhaltig zu gestalten und dem Weiterbetrieb der Zementproduktion unter Klimaschutzgesichtspunkten entgegen zu treten ist.
Was ist ein Vorranggebiet?
Ein Vorranggebiet ist für eine bestimmte raumbedeutsame Nutzung vorgesehen. Ein Vorranggebiet wird von der Regionalplanung ausgewiesen. Andere raumbedeutsame Nutzungen sind ausgeschlossen, soweit diese mit der vorrangigen Funktion oder Nutzung bzw. den Zielen der Raumordnung nicht vereinbar sind. Konkret auf "Moorstücken" angewendet bedeutet dies, dass andere Vorhaben, die der der Rohstoffgewinnung entgegenstehen unzulässig sind. Die Nutzung des Gebietes ist somit festgelegt auf die Gewinnung von oberflächennahen Rohstoffen.