Kritik der Bürgerinitiative zurückgewiesen
Norddeutsche Rundschau berichtete am 25.11.2022
Landesamt hat aus Datenschutzgründen ein internes Papier nicht veröffentlichen dürfen
Von Joachim Möller
Die Kritik der Biab am Genehmigungsverfahren für Planungen des Zementherstellers Holcim in Lägerdorf weist das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein zurück.
Die Bürgerinitiative zur Verhinderung gesundheitsgefährdender Abfallbeseitigung hatte dem Landesamt vorgeworfen, die Veröffentlichung eines Scoping-Papiers unter Androhung rechtlicher Schritte untersagt zu haben.
Letzter Satz verwundert das Landesamt
Das Scopingverfahren ist ein Vorverfahren zum Bau des neuen Ofens 12. Dazu Martin Schmidt, Sprecher des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume: „Das Scoping-Papier ist generell ein behördeninternes, in dem der durch den Antragsteller zu erfüllende Untersuchungsumfang festgelegt wird – aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir dies generell nicht veröffentlichen. Wie Herr Ehlers daraus zu solch einem Satz ganz am Ende des Artikels kommen kann, verwundert dann doch.“
Ehlers hatte der Behörde vorgeworfen, die Biab „durch unbegründete Drohungen einschüchtern“ zu wollen.
Keine neuen Brennstoffe einsetzen
Bedauerlich sei ferner, dass die Biab trotz Aufklärung im Scoping-Termin bei ihren falschen Infos bleibe: Anders als von der Biab dargestellt, sollen nach Angaben von Schmidt keine neuen Brennstoffe als die bislang genehmigten eingesetzt werden.
Zudem handele es sich bei den Wassermengen nicht um die Entnahmemengen, sondern um Umlaufmengen für das Brauchwasser, also keine 14-fache Wasserentnahme.