Sprungziele

Kreideabbau Moorwiesen/Moorstücken

  • Lägerdorf
  • Gemeinde
© Scoping-Unterlage Holcim

Holcim legt neue Scoping-Unterlage vor. Gemeinde gibt Stellungnahme ab.

Die Firma Holcim GmbH plant bekanntlich die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für den Kreideabbau „Moorwiesen/Moorstücken“. Dieses Verfahren unterliegt wasserrechtlichen Vorschriften, sodass die untere Wasserbehörde des Kreises Steinburg (UWB) die zuständige Genehmigungsbehörde ist.
Vorbereitend zum eigentlichen Planfeststellungsverfahren bzw. -antrag wird im Rahmen des sogenannten Scopings der Untersuchungsrahmen für den Umweltverträglichkeitsbericht (UVP-Bericht) festgelegt. Hierzu hat die Firma Holcim GmbH einen ersten Vorschlag erarbeitet, zu dem die Gemeinde Lägerdorf bereits eine Stellungnahme abgegeben hat. Nunmehr liegt ein neuer Entwurf der Scoping-Unterlage vor (s. hier). Mit Schreiben vom 09.02.2021 (s. hier) hat die UWB erneut um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten und darauf hingewiesen, dass die bisherige Einlassung gegenstandslos geworden ist. Die aktuelle Unterlage wurde von einem anderen Büro erarbeitet. Um keine Vermengung mit der alten Unterlagen zu erzeugen, hält es die UWB daher für sinnvoll, eine klare Zäsur vorzunehmen. Allerdings ist nach Auffassung des von der Gemeinde beauftragten Rechtsanwalts Dr. Mecklenburg durchaus noch strittig, ob es sich tatsächlich um ein neues Verfahren, oder nur um eine Ergänzung handelt. Deshalb sind die alten Verfahrensunterlagen unter "Kreideabbau Moorstücken" ebenfalls noch zu finden.
Dr. Mecklenburg hat für die Gemeinde Lägerdorf - wie im übrigen auch für die anderen Gemeinden des Amtes Breitenburg - nunmehr erneut eine Stellungnahme abgegeben (s. hier).

Auch der BUND hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben, die wir mit freundlicher Genehmigung veröffentlichen dürfen (s. hier)

Alle Nachrichten

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.