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Einführung der Gelben Tonne zum 01.01.2027

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Die Gelbe Tonne kommt, wenn auch mit Verspätung. Der Kreistag hat am 23.Juni 2023 der von der Kreisverwaltung vorgelegten Vergleichsvereinbarung mit den Dualen Systemen zur verbindlichen Einführung der Gelben Tonne zum 1. Januar 2027 zugestimmt.

Zum Sachverhalt:
Für die Entsorgung von Leichtverpackungen (LVP) sind in Deutschland die Dualen Systeme verantwortlich. Diese bestehen aus zwölf privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen, die durch die Hersteller und Vertreiber von LVP und damit mittelbar durch die Käufer der Produkte finanziert werden.

Bisher wurden von den Dualen Systemen Gelbe Säcke für die Entsorgung von LVP im Kreis Steinburg verwendet.

Mit Beschluss vom 25. Juli 2022 hat der Kreistag des Kreises Steinburg die Einführung von Gelben Tonnen statt Gelber Säcke zum 1. Januar 2024 beschlossen und die Abfallwirtschaft des Kreises aufgefordert, diesbezüglich Verhandlungen mit den Dualen Systemen zu führen.

Die Kreisverwaltung nahm deshalb unverzüglich Gespräche mit dem zu diesem Zeitpunkt zuständigen Gemeinsamen Vertreter der Dualen Systeme als Verhandlungsführer auf. In den Gesprächen wurde seitens der Dualen Systeme auf eine Rahmenvorgabe des Kreises über die Modalitäten der LVP-Entsorgung bestanden. Dieser Weg der Rahmenvorgabe durch den Kreis ist gesetzlich möglich, bedeutete jedoch auch, dass damit grundsätzlich durch die Dualen Systeme der Rechtsweg beschritten werden kann. Das heißt, die Dualen Systeme können Widerspruch und Klage gegen die Vorgaben zur Einführung der Gelben Tonne einlegen.

Daraufhin erarbeitete die Kreisverwaltung einen Entwurf einer Rahmenvorgabe und berücksichtigte dabei auch die von den Dualen Systemen eingebrachten Punkte. 

Inhalt der nun abgestimmten Rahmenvorgabe war u.a. die Einführung einer 120 l-Tonne als Regeltonne mit 14-tägigen Abholrhythmus.

Am 9. September 2022 wechselte turnusgemäß der Gemeinsame Vertreter der Dualen Systeme. Der neue Verhandlungsführer bestand in den daraufhin geführten Gesprächen auf Fortführung des bestehenden Systems „Gelber Sack“ oder auf die Einführung einer für den Kreis kosten- und damit gebührenwirksamen Wertstofftonne.

Damit widersprachen die Zielsetzungen der Dualen Systeme dem Kreistagsbeschluss und dem Ergebnis der bis zu diesem Zeitpunkt geführten Verhandlungen.

Um die Absicht der Einführung der Gelben Tonne zu bekräftigen, hat der Kreistag im Dezember 2022 beschlossen, die Rahmenvorgabe gegenüber den Dualen Systemen zu erlassen. Vier Duale System legten form- und fristgemäß Widerspruch ein und führten in den nachfolgenden Gesprächen aus, dass der vorliegenden Rahmenvorgabe unter keinen Umständen zugestimmt werde und man bei einem möglichen Prozess vor dem zuständigen Verwaltungsgericht auch ein mögliches Urteil anfechten werde. 

Zwar wurden die Erfolgsaussichten des Kreises zur gerichtlichen Durchsetzung der Rahmenvorgabe von der Kreisverwaltung weiterhin als positiv eingeschätzt, jedoch war durch den Widerspruch eine Einführung der Gelben Tonne zum 1. Januar 2024 nicht mehr möglich. Grund hierfür ist, dass bei Verwaltungsgerichtsverfahren derzeit mit mindestens drei Jahren Verfahrensdauer zu rechnen ist. Somit wäre selbst bei einem Urteil im Sinne des Kreises Steinburg der nächstmögliche Einführungszeitpunkt der gelben Tonne zum 1. Januar 2027 in Gefahr geraten

Um die eigentliche Zielsetzung, die Gelbe Tonne im Kreisgebiet einzuführen, nicht zu gefährden, prüfte die  Kreisverwaltung, ob eine außergerichtliche Einigung – auch unter dem Gesichtspunkt der hohen Kosten und des ungewissen Ausganges einer rechtliche Auseinandersetzung – möglich wäre.

In den darauffolgenden geführten Gesprächen konnte insofern ein möglicher Lösungsweg gefunden werden, dass die Dualen Systeme einer Vergleichsvereinbarung zur verbindlichen Einführung der Gelben Tonne in der 240 l-Variante mit einem vierwöchentlichen Entsorgungsrhythmus zum 1. Januar 2027 zustimmen würden.

Vorteile der Vergleichsvereinbarung:

  1. Sicherheit, dass die Gelbe Tonne zum 1. Januar 2027 verbindlich eingeführt wird
  2. Einsparung von Anwalts- und Gerichtskosten sowie Personaleinsatz in der Kreisverwaltung
  3. Verbesserte ökologische CO2-Bilanz durch 4-wöchentlichen Entsorgungsrhythmus
  4. Klarheit bei der Tonnenverteilung (weniger fehleranfällig, da jedes Grundstück eine gleiche Tonne erhält – Gute Erfahrungen in anderen Kreisen)
  5. Planungssicherheit

Nachteile der Vergleichsvereinbarung:

  1. 240 Liter-Tonne benötigt geringfügig mehr Stellfläche
  2. Evtl. Geruchsbelästigung durch längeren Entsorgungsrhythmus, aber besser als Gelbe Säcke im Haus

Natürlich sind die mit der Zielsetzung „Einführung der Gelben Tonne zum 1. Januar 2024“ beauftragte hauptamtliche Verwaltung, ebenso wie die politischen Gremien und nicht zuletzt auch die Bürger*innen des Kreises Steinburg enttäuscht, ja verärgert über den Verlauf der Verhandlungen. Allerdings gibt es selbstverständlich auch das Recht der Dualen Systeme den Argumenten, auch wenn diese noch so überzeugend sind und dem Wunsch vieler Bürger*innen entsprechen, zu widersprechen. Aufgrund der beschriebenen Zeitproblematik durch die Verfahrensdauer von Verwaltungsgerichtsverfahren, ist die Kreisverwaltung jedoch überzeugt mit dem geschlossenen Vergleich die beste Alternative gefunden zu haben.

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