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19 statt bisher 17 Gemeindevertreter/innen

  • Lägerdorf

In der kommenden Legislaturperiode hat die Gemeindevertretung statt bisher 17 jetzt 19 Vertreterinnen und Vertreter. Wie kommt‘s? Das wollen wir gern einmal erläutern.

Rechtliche Grundlagen für die Gemeindewahl sind das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz für Schleswig-Holstein und die Gemeinde- und Kreiswahlordnung. In § 8 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes ist die Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter in den Gemeindevertretungen geregelt. In der Größenklasse von mehr als 2.500 bis zu 5.000 Einwohnern, zu der Lägerdorf gehört, sind danach 17 Vertreterinnen und Vertreter vorgesehen, davon 9 unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter (Direktwahl) und 8 Vertreterinnen und Vertreter über die Listen der Parteien bzw. Wählergruppen. Auf der Grundlage der für die einzelnen Parteien und Wählergruppen abgegebenen Stimmen wird dann der verhältnismäßige Sitzanteil ermittelt. Danach hätte die GfL 8, die SPD 6 und die Freien Wähler 3 Sitze erhalten (siehe hierzu auch die Datei Wahlergebnis_Laegerdorf_2023.pdf unter "Downloads"). 

Nun hat allerdings die GfL 50,1 % aller Stimmen erreichen können, also die absolute Mehrheit aller abgegebenen Stimmen. Dies spiegelt sich in der obigen Sitzverteilung jedoch nicht wider, da die SPD und die Freien Wähler zusammen 9, die GfL aber lediglich 8 Sitze in der Gemeindevertretung erhalten hätten. Für diesen Fall sieht § 10 Abs. 5 des Gesetzes eine sog. Mehrheitssicherung vor :

(5) Erhält bei der Verteilung der Sitze nach den Absätzen 2 bis 4 eine Partei oder eine Wählergruppe, auf die mehr als die Hälfte der Gesamtzahl der gültigen Stimmen entfallen ist, nicht mehr als die Hälfte der Sitze, werden ihr weitere Sitze zugeteilt, bis auf sie ein Sitz mehr als die Hälfte der Sitze entfällt. In einem solchen Falle erhöht sich die Gesamtzahl der Sitze um die Unterschiedszahl.

Dies hat dazu geführt, dass die GfL zwei weitere Sitze erhalten hat. Damit ist auch durch die Anzahl der Sitze die absolute Mehrheit für die GfL gewährleistet (10 Sitze gegenüber 9 für die SPD und Freien Wähler).

Puh, ganz schön kompliziert, oder?

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